Führerscheinklassen
Klasse A
Schwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- einem min. Hubraum von 50ccm oder einer min. bbH von 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- mit einer Leistung über 15 kW und mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³bei Verbrennungsmotoren oder einen bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 (seit min. 2 Jahren), 21 Jahre für dreirädrigeKraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kWVorbesitz
Kein Vorbesitz notwendigEinschlussklassen
A1, A2, AMAusbildungsplicht
entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens zwei Jahren –Stufenaufstieg
Klasse A1
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
einem max. Hubraum von 125ccm
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
einem Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,1 kW/kg
Mindestalter
16 JahreVorbesitz
Kein Vorbesitz notwendigEinschlussklassen
AM
Klasse A2
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW
- einem Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter
18 JahreVorbesitz
Kein Vorbesitz notwendigEinschlussklassen
A1, AMAusbildungsplicht
entfällt bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren –Stufenaufstieg
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
Roller mit:
einer max. bbH von 45 km/h
Krafträder die Merkmale von Fahrrädern aufweisen mit:
Einer max, bbH von 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Einer max, bbH von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
Mindestalter
15 JahreVorbesitz
Kein Vorbesitz notwendigEinschlussklassen
–
Mofa
Zweirädrige Kleinkrafträder
Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotoren
Roller mit:
- einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h auf ebener Bahn
- einem Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter
15 JahreVorbesitz
Kein Vorbesitz notwendigEinschlussklassen
–
Klasse B
Kraftwagen mit einer z.G. von 3,5t
Folgende Anhänger dürfen Sie mit dieser Klasse ziehen:
Anhänger bis 750 kg z.G.
Anhänger über 750 kg z.G., wenn die z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer als 3,5 t ist.
Mindestalter
18 Jahre / 17 Jahre (BF17)Vorbesitz
Kein Vorbesitz notwendigEinschlussklassen
L, AM
Klasse BE
Erweiterung zur Klasse B
Kraftwagen mit Anhänger über 750kg und bis 3,5t z.G.
Mindestalter
18 Jahre/17 Jahre (BF17)Vorbesitz
Klasse BEinschlussklassen
–
Fahrerschulung B196
Schlüsselzahl 196 ist eine Ausdehnung der Klasse B
Leichtkrafträder
Roller mit:
- einem max. Hubraum von 125ccm
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw (15Ps)
- einem Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,1 kW/kg
Prüfungen:
- Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen lassen.
Weitere Besonderheiten:
- Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland
Mindestalter
25 JahreVorbesitz
Klasse B seit min. 5 JahrenEinschlussklassen
–
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sie können sich gerne auf unserer Webseite weiter umschauen oder ganz einfach per Klick direkt zum Kontaktformular gelangen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zu Verfügung.
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